Hier gibt es keinen kategorischen Ausschluss, dennoch sind bestimmte Faktoren ungünstig und könnten dazu führen, dass eine Teilnahme abgelehnt wird, so z.B.:
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Wenn die Person nicht volljährig ist und sich die Erziehungsberechtigten gegen die Ausbildung aussprechen.
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Wenn die Person Psychopharmaka einnimmt.
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Wenn die Person eine aggressive oder destruktive Grundhaltung (Einstellung) besitzt.
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Wenn die Person kein oder ein sehr schlechtes Deutsch spricht.